Elternberatung vor
einvernehmlicher Scheidung
Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG
Eltern, welche vor einer einvernehmlichen Scheidung stehen und deren Kinder minderjährig sind, also das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind in Österreich gesetzlich dazu verpflichtet, Elternberatung über die spezifischen, aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder, bei einer geeigneten Person oder Einrichtung in Anspruch zu nehmen. Ohne eine derartige Beratung ist es seit 1. Februar 2013 nicht mehr möglich sich einvernehmlich scheiden zu lassen.
Elternberatung
In der Elternberatung stehen die Bedürfnisse, die Interessen und das Wohl des Kindes/ der Kinder im Vordergrund.
Die Elternberatung kann bei folgenden Fragestellungen hilfreich sein:
- Wie erlebt das Kind die elterliche Scheidung und welche Bedürfnisse, Wünsche, Nöte und Ängste ergeben sich daraus?
- Welche innerlichen Konflikte können für das Kind entstehen?
- Wie können Eltern das Kind in dieser schwierigen Zeit unterstützen und entlasten?
- Welche Chancen ergeben sich für das Kind durch die Scheidung seiner Eltern?
- Wie kann der familiäre Alltag nach der Scheidung gestaltet werden?
Die Beratung kann als Einzel‑, Paar- oder Gruppenberatung in Anspruch genommen werden und dauert erfahrungsgemäß 60–120 Minuten.
Nach der Elternberatung erhalten Eltern eine Bestätigung, die dem Gericht vorgelegt werden muss. Die Kosten der Beratung richten sich nach den Standards des Bundesministeriums.
Kontakt
E‑Mail: beratung@sozkom.at
Tel.: 03143 20572