Eltern­be­ra­tung

In der Eltern­be­ra­tung stehen die Bedürf­nis­se, die Inter­es­sen und das Wohl des Kindes/ der Kinder im Vordergrund.

Die Eltern­be­ra­tung kann bei fol­gen­den Fra­ge­stel­lun­gen hilf­reich sein:

  • Wie erlebt das Kind die elter­li­che Schei­dung und welche Bedürf­nis­se, Wünsche, Nöte und Ängste ergeben sich daraus?
  • Welche inner­li­chen Kon­flik­te können für das Kind entstehen?
  • Wie können Eltern das Kind in dieser schwie­ri­gen Zeit unter­stüt­zen und entlasten?
  • Welche Chancen ergeben sich für das Kind durch die Schei­dung seiner Eltern?
  • Wie kann der fami­liä­re Alltag nach der Schei­dung gestal­tet werden?

Die Bera­tung kann als Einzel‑, Paar- oder Grup­pen­be­ra­tung in Anspruch genom­men werden und dauert erfah­rungs­ge­mäß 60–120 Minuten.

Nach der Eltern­be­ra­tung erhal­ten Eltern eine Bestä­ti­gung, die dem Gericht vor­ge­legt werden muss. Die Kosten der Bera­tung richten sich nach den Stan­dards des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums.

Kontakt

E‑Mail: beratung@sozkom.at
Tel.: 03143 20572